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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Wangen im Allgäu findest du hier .

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Mitgliedschaft in der Ortsgruppe

Mitglied in der DLRG Ortsgruppe Wangen im Allgäu kann man von Geburt an werden.

Die Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Wangen im Allgäu richtet sich nach der Satzung des DLRG Landesverbandes Württemberg e.V.

Die DLRG Ortsgruppe Wangen im Allgäu erhebt von ihren Mitgliedern ab 2022 folgende Beiträge:

einmalige Aufnahmegebühr10,00 Euro
Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche40,00 Euro
Jahresbeitrag Erwachsene50,00 Euro
Jahresbeitrag Familien100,00 Euro

Eine Familie setzt sind dabei aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben. Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr erhält es  automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.

Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres.

Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis zum 31.10. eingegangen sein.

 

Hier gehts zum online-Mitgliedsantrag...

 

Spendenbescheinigung:

Der Mitgliedsbeitrag zur DLRG OG Wangen ist nach § 10b, Abs. 1 Satz 2 EStG (Einkommensteuergesetz) bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe abzugsfähig. Ebenso kann die Ortsgruppe eine Zuwendungsbestätigung erstellen, welche ebenso als Sonderausgabe abzugsfähig ist.

Als Zuwendung gelten alle Aufwendungen eines Mitglieds im Zusammenhang mit den satzungsgemäßen Aufgaben, welche nicht durch die Ortsgruppe erstattet wurden. 

Beispiel: Die Fahrt zum Ausbildungsabend, zur Wache oder zu Vorstandssitzungen.

Wer also eine Spendenbescheinigung für das vergangene Jahr benötigt, kann sich beim jeweiligen Schatzmeister(in) per eMail melden. 

In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass wir keine Steuerberatung übernehmen und auch keine Aussage über die steuerlichen Auswirkungen treffen können. Eine Haftung wird nicht übernommen. 

 

Kündigungen:

Die Austrittserklärung eines Mitglieds muss schriftlich mindestens einen Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres zum 31.12. unserer Ortsgruppe zugegangen sein. Der Austritt wird dann zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. 

Außerdem kann eine Streichung als Mitglied bei einem Rückstand von mindestens einem vollen Jahresbeitrag erfolgen, wenn der Rückstand mindestens einmal unter Fristsetzung angemahnt wurde.

Erläuterungen zu unklaren Lastschriften

Im Rahmen der Mitgliedschaft erheben wir von unseren Mitgliedern, die jeweils zugestimmt haben, Beiträge per Lastschriftverfahren. 

Vor Kurzem wurden die Hallenbadeintritte des vergangenen Winterhalbjahres eingezogen, leider mit dem verwirrenden Buchungstext "Hallenbad Eglofs", auch wenn gar nicht in Eglofs sondern in Haslach trainiert wurde. 

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